ich wohne in der deutschen Normenauslagestellen-Wüste.
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Bei der Uni-Hannover klappt kopieren.DBY656 hat geschrieben: ↑Freitag 5. Februar 2021, 19:28
Vor fast 20 Jahren habe ich damit angefangen zu einer öffentlichen Auslage für Normen zu fahren.
Das lesen der Normen ist dort kostenlos und das Abschreiben ist erlaubt.
Kopieren und ähnliches der VDE-Normen ist normal nicht möglich, auch nicht gegen Bezahlung.
Nicht nur versucht. Ist für mich ganz normaler Teil meiner Arbeit. Das geht sogar soweit das ich jeden Monat die VDE- und DIN-Neuerscheinungen durchsehe und prüfe was für uns im Bereich davon relevant ist und das für die Kollegen quartalsweise in einem Newsletter zusammenfasse...
Zwischen qualifiziert sein und dürfen gibt es eine Grauzone.
Hallo Dipol, das stimmt so nicht.Dipol hat geschrieben: ↑Samstag 20. Februar 2021, 14:31 ... Die Angehörigen meiner aussterbende Gilde der RFT sind hingegen nur mit nachgeholtem TREI-Schein auch EFK.
Die von mir eingestellten Links habe ich auch selbst gelesen und obwohl ich meinen RFT-Meisterbrief vor einem halben Jahrhundert gemacht habe, kenne ich auch die DIN VDE 1000-10.DBY656 hat geschrieben: ↑Samstag 20. Februar 2021, 19:44 Dieser TREI-Schein wird nur für den Eintrag in das Elektroinstallateursverzeichnis der Versorgungsnetzbetreiber benötigt wenn Mann/Frau nicht den Eletroinstallateurmeisterbrief hat sondern eine davon abweichende Qualifikation zur verantwortlichen Elektrofachkraft. Dazu zählen u.a. auch Elektromechanikermeister, div. Industriemeister für Elektro, Ingenieure der Elektrotechnik und staatlich geprüfte Elektrotechniker.
...
Die Definition für Elektrofachkraft (EFK) befindet sich in der VDE1000-10.
Die Forenbeiträge, in denen mittlerweile berufsfremde Elektriker, Techniker aber auch Ingenieure meinen trotzdem Universal-EFK zu sein und dann in den Foren Fragen stellen, welche elementare Defizite offenbaren, kann man schon nicht mehr zählen.Stefan Euler hat geschrieben: Der „Status“ Elektrofachkraft
Wie in mehreren Fachaufsätzen nachzulesen, handelt es sich bei der Qualifikation „Elektrofachkraft“ (EFK) um einen Status und weniger um einen Berufsabschluss. Neben den in der DIN VDE 1000-10 bzw. DIN VDE 0105-100 dargestellten fachlichen Anforderungen tritt auch immer die persönliche Eignung.
Während der Berufsabschluss trotz mangelnder persönlicher Eignung nicht verlustig gehen kann, ist dies bei einem Status sehr wohl der Fall.
So ist zum Beispiel eine Prüftätigkeit nach DIN VDE 0701-0702 keine einfache elektrotechnische Arbeit, die man dem überlässt, der gerade „nichts Besseres“ zu tun hat, sondern erfordert im Gegenteil ein Höchstmaß an Erfahrungen, die sich im Status „Befähigte Person“ nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit Kapitel 2 der TRBS 1203 äußern, sowie verantwortliches Handeln voraussetzt.